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Ab dem 1. Juni neue Regeln im Straßenverkehr in Polen

Foto: Kattowitz

 

Mit dem 1. Juni 2021 tritt in Polen das geänderte Gesetz zum „Straßenverkehrsrecht“ in Kraft.

Es beinhaltet z.B. folgende Änderungen:

  • Angleichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften unabhängig von der Tageszeit auf 50 Km pro Stunde. Bislang galten 60 Km pro Stunde zwischen 23 Uhr und 5 Uhr in geschlossenen Ortschaften.
  • größerer Schutz für Fußgänger im Bereich von Fußgängerüberwegen. Fußgänger haben den Vorrang, wenn sie den Straßenüberweg betreten:

Hier sind Pkw-Fahrer verpflichtet, ein sicheres Straßenüberqueren nicht nur denjenigen, die schon auf einem Fußgängerüberweg sind, sondern auch denjenigen, die den Überweg betreten oder auf das Betreten warten, zu ermöglichen. Ein Kraftfahrer muss also, wenn er sich einem Straßenüberweg nähert, die Geschwindigkeit so reduzieren, dass er einen Fußgänger, der sich auf dem Überweg befindet oder diesen betritt, nicht gefährdet. Er ist auch verpflichtet, einem Fußgänger, der diesen Überweg betritt, Vorrang zu gewähren und falls erforderlich das Auto anzuhalten.

  • Verbot für das Handynutzen für Fußgänger beim Überqueren der Straße: Fußgänger dürfen auf den Straßenüberwegen Handys, Smartphones u. Ä. nicht nutzen.
  • der sichere Abstand zwischen Fahrzeugen auf Autobahnen und Schnellstraßen; d. h.  der Mindestabstand zwischen den Fahrzeugen auf Autobahnen und Schnellstraßen soll dem halben Tachometerwert entsprechen.

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