Tagebau Turów, Foto: Anna Uciechowska, gemeinfrei
Das Oberste Verwaltungsgericht/NSA in Warschau habe am 2. Juli 2026 die Kassationsbeschwerden der Umweltorganisationen zurückgewiesen und die im Jahr 2020 erlassene sofortige Vollstreckbarkeit der Umweltgenehmigung für das Tagebauwerk Turów bestätigt, teilte PGE GiEK (Polnische Energiegruppe - Bergbau und konventionelle Energiewirtschaft) in einer Pressemitteilung mit. Der langjährige Streit scheint damit beendet zu sein. Die Umweltgenehmigung sollte den Abbau von Braunkohle und den Betrieb des Tagebauwerks bis zum Jahr 2044 ermöglichen.
Der Rechtsstreit zwischen PGE GiEK und den Gegnern dauert seit 2020. Damals erklärte der Regionaldirektor für Umweltschutz in Breslau die Umweltgenehmigung für sofort vollstreckbar. Gegen die Entscheidung legten Umweltorganisationen aus Polen, Tschechien und Deutschland sowie Kommunalverwaltungen aus Tschechien und Deutschland Widerspruch ein. Im Jahr 2021 bestätigte der Generaldirektor für Umweltschutz die Entscheidung, doch ihre Gegner legten beim Woiwodschaftsverwaltungsgericht/WSA in Warschau Beschwerde ein. Dieses hob im Jahr 2022 die sofortige Vollstreckbarkeit auf, was wiederum von dem Unternehmen PGE GiEK angefochten wurde.
Ein weiterer Meilenstein in dieser Chronologie war die Aufhebung der für das Tagebauwerk Turów nachteiligen Entscheidung des WSA durch das Oberste Verwaltungsgericht im Jahr 2025. Der Fall wurde an das WSA zurückverwiesen, und das Urteil dieses Gerichts wurde diesmal von Umweltorganisationen angefochten. Durch die neueste Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts wurde der langjährige Rechtsstreit rechtskräftig beendet.
Die im südwestlichen Teil der Woiwodschaft Niederschlesien gelegene Tagebauwerk Turów liefert Brennstoff an das Kraftwerk Turów, dessen installierte Leistung 2029 MW beträgt. PAP, mi







